Tips & Tricks
Hier finden sich Tips & Tricks rund ums Motorrad, gleich ob technisch, juristisch oder in
Bezug auf Strecken, Veranstaltungen oder dergleichen.
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Wer bleibt schon hinten stehen?
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Das "Vorbeischlängeln" von ungeduldigen Motorradlenkern an einer stehenden Fahrzeugkolonne
ist für viele Autolenker oft ein Ärgernis. Durch riskantes Manövrieren entstehen immer
wieder gefährliche Verkehrssituationen. Daher informieren die ARBÖ-Verkehrsjuristen, ob
es generell arlaubt ist, dass sich Verkehrsteilnehmer auf zwei Rädern vorbeischummeln
dürfen:
Gemäß § 12 Abs. 5 der StVO ist es allen Lenkern einspuriger Fahrzeuge, sei es nun ein
Radfahrer, ein Moped-, Mofa- oder Motorradlenker, erlaubt, an einer stehenden
Fahrzeugkolonne vorzfahren. ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: "Diese Regelung
gilt jedoch nur dann, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und Lenker
von Fahrzeugen, die ihre absicht zum Abbiegen angezeigt haben, beim Abbiegen nicht
behindert werden." Die ARBÖ-Verkehrsjuristin appeliert in diesem Zusammenhang an die
Zweiradfahrer, auch im Interesse der eigenen Sicherheit, riskante Aktivitäten besser zu
vermeiden. Autolenker sollten vor allem Voraussicht üben und, insbesondere beim Öffnen
der Tür, sicherheitshalber nochmals einen Blick über die Schulter wagen.
Quelle: Motorrad Magazin / ARBÖ-Rechtsabteilung
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Unfallversicherung für Motorradfahrer
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Motorradfahren macht Spaß... ist aber nicht ganz ungefährlich. - Auch dem besten Biker
kann einmal etwas passieren! Da ist es gut, für sich und seine Lieben vorgesorgt zu haben.
Achtung: Freizeitunfälle sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt! Nur
mit einer privaten Unfallversicherung haben Sie bei einem Freizeitunfall optimal vorgesorgt!
Individuelle Leistungen bei Dauerinvalidität, Tod, Taggeld, Spitalgeld, Unfallkosten,
Bergungskosten, Schmerzensgeld, Genesungsbeitrag sowie eine Pauschalentschädigung für
Knochenbruch können vereinbart werden.
[Informationen anfordern]
Quelle: Oberösterreichische Versicherung
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Reisestorno-Versicherung
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Storno-Schutz für alle Touren von Active Bikes:
Mit einem geringen Betrag können Sie sich gegen eine unvorhergesehene Reiseverhinderung
absichern. Einfach die Zahlscheinpolizze ausfüllen und einzahlen, die Sie nach erfolgter
Anmeldung mit Ihren Reiseunterlagen erhalten.
[Informationen anfordern]
Quelle: Oberösterreichische Versicherung
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Immer links vorbeifahren
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Bodenmarkierungen haben ihren Sinn - gerade in Kreuzungsbereichen. Aber die weißen
Stellen sind wie Seife - Wenn sie nass werden, sind sie extrem rutschig. Speziell gerade
Pfeile in der Fahrbahnmitte bergen bei Nässe Gefahren, denn die Fläche, die sie bedecken,
ist sehr groß. Experten raten: Bodenmarkierungen, wenn möglich, nie befahren. Am besten
sei, immer links der Pfeile vorbeifahren - wie auch bei Ölflecken, Steinen, Tierkadavern
oder anderen Hindernissen auch. Denn mit dem Vorsatz "links vorbeifahren" verkürzt sich
der Entscheidungsprozess um wertvolle Sekundenbruchteile.
Quelle: OÖN - MotorNachrichten
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Für andere mitdenken
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Du überholst auf einer Vorrangstraße genau an einer Stelle, an der eine Nachrangstraße
kreuzt. Ein Fahrzeuglenker, der aus der Nachrangstraße kommt und rechts abbiegen möchte,
schaut nur nach links - er rechnet nicht, dass jemand just in diesem Moment auf der
Vorrangstraße überholt. Die Lösung dieses Problems ist, sagen die Instruktoren des
Fahrsicherheitstraining des Landes OÖ: Überhole nicht an solchen Abschnitten. Du musst auch
für andere Verkehrsteilnehmer denken. Berücksichtige bei deiner Fahrt genau diese
"Worst-Case-Szenarien".
Quelle: OÖN - MotorNachrichten
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Kein Schadenersatz bei umgestürztem Motorrad
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Immer wieder stürzen schlecht abgestellte Zweiräder um und beschädigen dabei oft auch
parkende Autos. Wer ersetzt den Schaden?
Um Anspruch auf Schadenersatz aus der Kfz-Haftpflicht zu haben, muss das gegnerische
Fahrzeug in Betrieb gewesen sein. Um Schadenersatz nach dem Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch gewährt zu bekommen, muss dem Unfallgegner ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen
werden.
Das heißt: Wir ein ordnungsgemäß abgestelltes Motorrad etwa durch Wind oder Sturm umgestoßen,
so trifft keine der beiden Bestimmungen zu. Der Motorradbesitzer und dessen Versicherung
haften nicht. Für den Besitzer des beschädigten Pkws mag diese Regelung ungerecht erscheinen.
Andererseits kann auch der Besitzer des Motorrads wohl nicht für einen Schaden haftbar
gemacht werden, an dessen Verursachung ihn keinerlei Schuld trifft. In allen anderen Fällen
muss der geschädigte Autobesitzer dem Motorradlenker ein schuldhaftes Verhalten beim Abstellen
seines Motorrads nachweisen können. Eine bestehende Kaskoversicherung für das Zweirad, die
dann diesen Schaden deckt, wäre eine Möglichkeit.
Quelle: Motorrad Magazin / ARBÖ-volkswirtschaftliches Referat
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