1. Reiseleistungen, Anmeldung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorrad-Reisen ist bei den einzelnen Touren
entsprechend beschrieben. Weitere Leistungen schuldet ACTIVE BIKES nicht. Mit der schriftlichen
Anmeldung (auch per Fax oder auf elektronischemn Wege über unser Buchungsformular bzw. per
e-mail möglich) bietet der Reiseteilnehmer ACTIVE BIKES den Abschluß eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder,
wie für seine eigene Verpflichtung, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat. Der
Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch ACTIVE BIKES
zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot von ACTIVE BIKES vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der
Bindungsfrist ACTIVE BIKES die Annahme erklärt.
2. Preis, Zahlungsweise, Fälligkeit, Reiseunterlagen
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf
Erbringung der Reiseleistungen durch ACTIVE BIKES. Nach Abschluß des Reisevertrages
erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung. Mit Erhalt dieser wird eine Anzahlung
von 20% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer fällig. Die Restzahlung sollte nicht früher
als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Zug um Zug werden nach Erhalt der Zahlung die Reiseunterlagen
an den Buchenden ausgehändigt.
Alle Zahlungen sind gemäß österreichischem
Recht gegen Insolvenz abgesichert.
» Detaillierte Informationen gem. §7 Reisebürosicherungsverordnung (RSV)...
Bei Buchungen, die weniger als 2 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis sofort mit
der Anmeldung fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach
Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt
der Kunde die Mehrkosten einer eventuellen Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die
Verzögerung des Zahlungseinganges zu vertreten hat. ACTIVE BIKES ist berechtigt, die
Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des
Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung
des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer
angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von ACTIVE BIKES
schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie bitte den einzelnen
Reisebeschreibungen.
3. Mindestteilnehmerzahl
ACTIVE BIKES behält sich vor, eine Reise abzusagen, wenn weniger als
drei Teilnehmer
gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und gegebenenfalls die
gesamten geleisteten Beträge (Anzahlung, Restzahlung) zurückerstatten.
4. Änderungen beschriebener Veranstaltungen, Preiserhöhungen
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ACTIVE BIKES ist berechtigt, den Reisepreis zu
erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für ACTIVE BIKES und nach Vertragsabschluß
die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder
neu entstehen, die von ACTIVE BIKES nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die
betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern
oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Sicherheitsgebühren. Die
Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluß und
dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird
der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis
gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von
über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien
Rücktritt von der Reise berechtigt.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch
das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise
teilnimmt. ACTIVE BIKES kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des
Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte ACTIVE BIKES als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller
Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der Erklärung bei
ACTIVE BIKES. In jedem Falle des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal
anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 20,00 pro Person berechnet.
Im übrigen stehen ACTIVE BIKES im Rücktrittsfall folgende Zahlungen zu:
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% des Teilnahmepreises, mindestens jedoch EUR 20,00 Bearbeitungsgebühr,
bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Teilnahmepreises,
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnahmepreises,
ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des Teilnahmepreises,
am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100% des Teilnahmepreises.
Dies Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit ACTIVE BIKES nicht nachweist,
daß der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher
gewesen wäre. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der
Veranstaltung bzw. zu Abfahrt, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen,
die nicht von ACTIVE BIKES zu vertreten sind, oder muß er vom Antritt der Reise oder deren
Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält ACTIVE BIKES den vollen Vergütungsanspruch.
Eventuelle, ACTIVE BIKES entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer
an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
Eine Ersatttung erfolgt nur insoweit, als ACTVE BIKES von den Leistungsträgern nicht in
Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers,
die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des
Reiseteilnehmers erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfüguge Kosten verursachen.
6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht vorhersehbar höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ACTIVE BIKES als auch
der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vetrag gekündigt, so kann ACTIVE
BIKES für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ACTIVE BIKES ist in diesen Fällen
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vetrag die
Beförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
7. Dokumente, Paß, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
ACTIVE BIKES informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Paß-, Visa-,
Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet,
Besonderheiten in seiner Person und in den seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen
Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die
Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in dem von ihm bereisten Ländern
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seitens ACTIVE BIKES bedingt sind.
8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht - Abhilfeverlangen
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den
ACTIVE BIKES nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Sämtliche
Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine
Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber
ACTIVE BIKES direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung ist ACTIVE BIKES eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von ACTIVE BIKES
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vetrages durch ein besonderes Interesse
des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei ACTIVE BIKES
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche
verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem
Vetrage enden sollte. Hat der Kunde Ansprühe geltend gemacht, so ist die Verjährung bis
zu dem Tage gehemmt, an dem ACTIVE BIKES die Ansprüche schriftlich zurückweist.
9. Teilnehmer-Zusicherungen
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrererlaubnis zu sein. Er fährt auf
eigene Gafahr und nimmt mit seinem Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den
öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muß.
Es gelten die Regeln der StVO und des KFG (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen
Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und
Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens ACTIVE BIKES keine zusätzliche Versicherung.
Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer
Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.
10. Beachtung von Anweisungen
Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen
Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein
Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von ACTIVE
BIKES das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und entstandenen
Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
11. Haftung
Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, daß er an der Veranstaltung auf
eigene Gafahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung
für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach-,
Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet
gegenüber ACTIVE BIKES, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der
Veranstaltung betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis während
der gebuchten Veranstaltung entstehen. Der Verzicht wird auch für die Angehörigen und
unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnete stellt ACTIVE
BIKES und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem
von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung
durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch ACTIVE BIKES bleibt
davon unberührt. Soweit ACTIVE BIKES die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen
Dritten in Anspruch nimmt, steht ACTIVE BIKES lediglich für eine sorgfältige Auswahl
sowie für die übliche Überwachung ein. ACTIVE BIKES übernimmt insbesondere
keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der
Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf
Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für
Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich
herbeigeführt wurde oder
b) ACTIVE BIKES für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
ACTIVE BIKES haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Sportveranstaltungen,
Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen ACTIVE BIKES ist insoweit bschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadeneratz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Bschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. In den Fällen, in denen ACTIVE BIKES Leistungsträger
ist, haftet dieser nach den dafür geltenden Bestimmungen.
12. Haftungsausschlußerklärung
Unabhängig von den mit der Anmeldung gemachten Zusicherungen muß bei allen
Veranstaltungen vor Veranstaltungsbeginn eine zusätzliche
Haftungsausschlußerklärung unterschrieben werden. Dieser wird Ihnen mit der
Teilnahmebestätigung zugesandt.
13. Reiserücktrittsversicherung / Motorrad-Schutzbrief
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung sowie eines
Schutzbriefes.
14. Sonstiges
Gerichtsstand der Klagen gegen ACTIVE BIKES ist Linz/Österreich. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevetrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen
Fassung am nächsten kommt.
Veranstalter:
ACTIVE BIKES Motorradreisen
A-4020 Linz, Landstraße 33
Geschäftsführer: Mag. Markus Blöchl
Stand: 22. Juni 2010